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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fotografische Arbeiten (Auftragsannahme)

von Christian Schmidt Fotografie.

I. Allgemeines

 

1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von Christian Schmidt Fotografie (CSF) durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.

2. Sie gelten als vereinbart nach Erhalt und Annahme der Auftragserteilung.

3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dies schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.

 

II. Produktionsaufträge

1. CSF wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. CSF kann den Auftrag zum Teil durch Dritte (Labore etc.) ausführen lassen. Sofern der Auftraggeber keine schriftlichen Anweisungen trifft, ist CSF hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrags frei. Dies gilt insbesondere für die Bildauffassung, des Aufnahmeorts und der angewendeten optischen-technischen (fotografischen) Mittel.  

2. CSF wählt die Bilder aus, welche dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Annahme vorgelegt werden.

3. Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und spätestens innerhalb von einer Kalenderwoche nach Übergabe des Werkes an den Auftraggeber bei CSF eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei angenommen.

4. CSF verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei der Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart werden. 

 

III. Nutzungsrechte / Persönlichkeitsrechte

 

1. Sofern nichts Gegenteiliges vereinbart ist, erwirbt der Auftraggeber an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den privaten Gebrauch. Die Vervielfältigung und die Weitergabe an Dritte werden für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung sowie eine kommerzielle und /oder öffentliche, nicht private Wiedergabe sind nicht gestattet. Eigentumsrechte werden nicht übertragen.

2. Für CSF ist es wichtig, Bilder von Hochzeiten zu veröffentlichen, damit sich andere Brautpaare von der Qualität der Arbeit von CSF überzeugen können. Bei Einräumung der Veröffentlichungsrechte durch den Auftraggeber, gewährt CSF im Gegenzug einen Rabatt in Höhe von bis zu 100 Euro (abhängig vom Auftragsvolumen) auf den vereinbarten Auftragspreis. Durch die Inanspruchnahme des Rabattes willigen die Auftraggeber ein, dass CSF die Bilder im Rahmen der Eigenwerbung nutzen und insbesondere Veröffentlichungen auf Webseiten, oder Magazinen vornehmen darf. CSF darf die Bilder auch Dritten zur Verfügung stellen, sofern dies der Eigenwerbung von CSF dient.  Die Auftraggeber sind insoweit mit der Veröffentlichung einverstanden und werden auch die Gäste der Hochzeit darauf hinweisen und deren Einverständnis einholen, dass eine Veröffentlichung der Bilder erfolgen kann. Die Auftraggeber versichern, dass sie in diesem Fall die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung der Bilder besitzen und erklären sich selbst ebenfalls mit der Vervielfältigung und Verbreitung der Bilder einverstanden. Für die Ersatzansprüche Dritter, die auf dem Nichtvorliegen dieser Einwilligung beruhen, werden die Auftraggeber CSF von der Haftung vollumfänglich freistellen.  

 

IV. Haftung

 

1. CSF haftet nur für Schäden, die von CSF selbst oder deren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder unerlaubten Handlungen resultieren. Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen.

2. Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers  zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet.

3. Die  Organisation von Buchungen und deren Ausführung erfolgen durch CSF mit größter Sorgfalt. Sollte es CSF jedoch aufgrund von Umständen, die CSF nicht zu vertreten hat (z.B. Umstände höherer Gewalt, plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen, interne Buchungsfehler etc.) nicht möglich sein, zum vereinbarten Fototermin zu erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden übernommen werden. 

4. Im Falle der Mangelhaftigkeit steht dem Auftraggeber nur ein Verbesserungsanspruch durch CSF zu. Ist eine Verbesserung unmöglich oder wird sie von CSF abgelehnt, steht dem Auftraggeber ein Preisminderungsrecht zu. Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellungen gelten als nicht erheblicher Mangel.

V. Honorare

 

1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt sich das Honorar auf Basis der der aktuellen Preisliste, welche auf der Homepage von CSF zu finden ist. Das Honorar versteht sich inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

2. Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die CSF nicht zu vertreten hat überschritten, so erhält CSF für  für die Zeit, um die sich die Aufnahmezeiten verlängern, den vereinbarten Stunden-oder Tagessatz.

3. Sollte die Auftragserteilung für die Ausführung der Dienstleistung vom Auftraggeber widerrufen werden, wird eine Aufwandsentschädigung von 119 € fällig. Ab 24 Stunden vor Beginn der vereinbarten geschuldeten Leistung von CSF, muss die bis dahin erbrachte Leistung zuzüglich der Nebenkosten erstattet werden (Honorar und Fahrtkosten für an- und Abreise etc.) jedoch mindestens eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 280,- Euro. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis offen, die Nebenkosten seien nicht entstanden oder wesentlich niedriger.

4. Rabatte jeglicher Form sind nicht kombinierbar, übertragbar oder auszahlbar.

5. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, erforderliche Spesen, Porto Verpackung etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers. 

6. Das Honorar muss bei Übergabe der Bilder oder per Vorkasse gezahlt werden. Bei Präsentationsprodukten (z.B. Büchern), ist eine Anzahlung von 50% zu entrichten.

7. Das Honorar ist spätestens binnen zwei Wochen nach Rechnungsstellung zu zahlen, soweit in der Rechnung keine kürzere Zahlungsfrist angeben ist. Verzug tritt sofort nach Ablauf der Zahlungsfrist, ohne weitere Mahnung ein. Im Fall des Verzugs gelten - unbeschadet übersteigender Schadenersatzansprüche - Zinsen und Zinseszinsen in der Höhe von 5% über dem jeweiligen Zinssatz der Bundesbank ab dem Fälligkeitstag als vereinbart. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten - auch außergerichtlicher - anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.


VI. Vertragsstrafe, Schadenersatz

 

1. Bei jeglicher unberechtigter (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgter) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Nutzungshonorars  pro Bild, mindestens  jedoch 150,- Euro zu zahlen. Dies gilt vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche. 

2. Durch die in Ziffer VI. 1. AGB vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte begründet.

VII. Rechtswirksamkeit, Statut und Gerichtsstand

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland.

2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Betriebssitz des Fotografen. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann ist. Im Fall der Sitzverlegung des Fotografen können Klagen am alten und am neuen Betriebssitz anhängig gemacht werden.
3. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten insoweit nicht, als zwingende Bestimmungen des KSchG entgegenstehen. Teilnichtigkeit einzelner Bestimmungen (des Vertrags) berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen. (Salvatorische Klausel).

 

Diese AGB gelten ab dem 06.05.2017. Alle früheren AGB verlieren ihre Gültigkeit

 

 

HINWEIS 

Hier findet Ihr die AGB für Hochzeitsfotografie: 

Christian Schmidt  

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